Mit dem Neuwagen zur AutoPro Werkstatt?
Jawohl! Und zwar ohne Garantieverlust. Dies hat die EU-Komission zur Regelung der Werksgarantie jetzt mit der Kfz-GVO 1400/2002 gesetzlich abgesichert.
Das bedeutet für Sie:
Ihren PKW mit bestehender Neuwagengarantie können Sie preiswert bei einem AutoPro-Partner warten und reparieren lassen.Ihre Herstellergarantie bleibt erhalten!
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